Allgemeine Geschäftsbedingungen


§1 Geltungsbereich, Verjährungsfristen

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung vonBeherbergung ("Apartments") sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der YUMA Managed Apartments GmbH, Rosenthaler Straße 43-45,10178 Berlin ("YUMA Apartments") als Betreiber der YUMA Managed Apartments.
  2. Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Geschäftsbedingungen des Gastes finden unabhängig von ihrem jeweiligen Inhalt nur Anwendung, soweit dies vorherausdrücklich in Textform vereinbart worden ist.
  3. Alle Ansprüche gegen die YUMA Apartments verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der YUMA Apartments beruhen.


§2 Vertragsabschluss, Vertragspartner

  1. Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Gastes durch die YUMA Apartments zustande. Die Annahme durch YUMA Apartments erfolgtdurch Buchungsbestätigung in Textform (Via E-Mail oder Direktnachricht), spätestensjedoch durch Bereitstellung oder Überlassung der Apartments.
  2. Vertragspartner sind die YUMA Apartments und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt (Bucher und Gast nicht dieselbe Person), haftet er der YUMA Apartments gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen ausdem Beherbergungsvertrag. Der Dritte wird sodann Vertragspartner.
  3. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Apartments sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung derYUMA Apartments in Textform.
  4. Die Nutzung des Apartments durch über die vertraglich vorgesehene Gästeanzahl hinausgehende Personen / Besucher bedürfen der vorherigen Zustimmung der YUMA Apartments in Textform und sind mit eventuellen Mehrkosten verbunden.


§3 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

  1. YUMA Apartments ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Apartments bzw.gleichwertigen Ersatz bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

  2. Der Gast ist verpflichtet, die für die Apartmentüberlassung und die von ihm in Anspruch

    genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise der YUMA Apartments zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast direkt oder über YUMA Apartments beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und von YUMA Apartments verauslagt werden.

  3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzlich gültige Umsatzsteuer ein. Sollte sich der auf die vertraglichen Leistungen jeweils anzuwendende Umsatzsteuersatz nach Vertragsschluss erhöhen oder reduzieren, werden die Preise entsprechend angepasst.

  4. Die Preise können von YUMA Apartments dann geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Apartments, der Leistung durch

YUMA Apartments oder der Aufenthaltsdauer der Gäste beantragt und YUMA

Apartments dem zustimmt. Änderungen bedürfen der Textform.

  1. Wenn der Gast im Rahmen des Buchungsverlaufes die Möglichkeit zur Angabe von

    außervertraglichen Sonderwünschen hat, so haben diese stets unverbindlichen Charakter. Der Gast hat keinen Anspruch darauf, dass das Apartment diesen außervertraglichen Sonderwünschen nachkommt, es sei denn es liegt eine entsprechende ausdrückliche Bestätigung in Textform vor.

  2. Die Vergütung durch das gewählte Zahlungsmittel erfolgt unverzüglich nach Buchung. Abweichungen hiervon benötigen die Zustimmung von YUMA Apartments und bedürfen der Textform.

  3. YUMA Apartments ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist YUMA Apartments berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen im Sinne des § 288 BGB zu verlangen. YUMA Apartments bleibt der Nachweis eines höheren Schadensvorbehalten.

  4. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt werden Mahnkosten in Höhe von 3,00 Euro erhoben. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass diese nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden sind.

  5. YUMA Apartments ist berechtigt, bei Aufenthalten die länger als 30 Nächte andauern,eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. In diesem Fall ist YUMA Apartments berechtigt, sich bei Nichteinhaltung von Zahlungsterminen hinsichtlich der jeweils vereinbarten Vergütung aus der Sicherheitsleistung zu befriedigen, z.B. durch Einziehung der vereinbarten Vergütung per Kreditkarte.

  6. Der Gast kann nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegenüber YUMA Apartments aufrechnen.




§4 Rauchverbot, Tierhaltung, Aufnahme von Besuchern

  1. Die Apartments der YUMA Apartments sind Nichtraucher-Apartments. Deshalb ist das Rauchen in den Apartments untersagt. Dies gilt auch für E-Zigaretten, Verdampfer, Vaporizer etc.. Das Rauchen auf den Balkonen oder Terrassen, sowie im Innenhof, ist gestattet. Im Falle eines Verstoßes ist YUMA Apartments zur fristlosen Kündigung und sofortigen Ausweisung des / der Gäste berechtigt. Darüber hinaus kann YUMA Apartments erforderlichenfalls Kosten einer Sonderendreinigung bei Nikotingeruch im Apartment in Höhe von mindestens 200 EUR in Rechnung stellen. YUMA Apartments behält sich vor, etwaige Kosten die im Rahmen der Auslösung der Brandmeldeanlage in Folge eines Verstoßes gegen dieses Rauchverbot entstehen dem Gast in Rechnung zu stellen.
  2. Die Tierhaltung in den gemieteten Apartments der YUMA Apartment ist nicht erlaubt. Im Falle eines Verstoßes ist YUMA Apartments zur fristlosen Kündigung und sofortigen Ausweisung des / der Gäste berechtigt. Darüber hinaus kann YUMA Apartments erforderlichenfalls Kosten einer Sonderendreinigung bei Verunreinigungdurch die Tierhaltung im Apartment in Höhe von mindestens 200 EUR in Rechnung stellen.
  3. Der Gast ist verpflichtet, das Apartment nur im Rahmen des vertraglich vereinbarten Rahmens, insbesondere nur durch die dort vorgesehenen Personen zu nutzen. Die Übernachtung von Besuchern bedarf der vorherigen Zustimmung der YUMA Apartment GmbH in Textform. Im Falle eines Verstoßes ist YUMA Apartment GmbH berechtigt, dem Gast einen pauschalen Aufpreis von EUR 50,00 pro Nacht und Besucher in Rechnung zu stellen sowie den Beherbergungsvertrag fristlos zu kündigen.


§5 Bereitstellung, Übergabe Und Rückgabe

  1. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Apartments. Der Gast hat jedoch den Anspruch auf ein Apartment in der von Ihm gebuchten Kategorie. Sollte YUMA Apartments dem Gast kein Apartment in der von Ihm gebuchten Kategorie zur Verfügung stellen können, ist YUMA Apartments berechtigt, den Gast auf die nächst höherwertige Kategorie umzuziehen (Upgrade). Das Umziehen in eine niedrigere Kategorie bedarf der Zustimmung des Gastes und kann mit einer individuellen Kompensationszahlung vergütet werden.
  2. Gebuchte Apartments stehen dem Gast ab 14:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zurVerfügung.
  3. Am vereinbarten Abreisetag ist das Apartment der YUMA Apartments spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Für eine darüber hinaus gehende Nutzung kann YUMA Apartments eine Nutzungsentschädigung wie folgt beanspruchen: 50 % des regulären Tagespreises, sofern die Räumung bis 14:00 Uhr erfolgt; 100 % des regulären Tagespreises, sofern die Räumung nicht bis 14:00 Uhr erfolgt. Vertragliche Ansprüche des Gastes werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass YUMA Apartments kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. YUMA Apartments steht der Nachweis eines höheren Schadens frei.
  4. Die Rückgabe der Apartments hat in dem Zustand zu erfolgen, wie sie der Gast vorgefunden hat. Der Gast hat seine sämtlichen persönlichen Gegenstände aus denApartments zu entfernen und mitgebrachte Lebensmittel sowie Müll zu entsorgen. Im Falle eines Verstoßes ist YUMA Apartments berechtigt, dem Gast eine erhöhte Reinigungspauschale von EUR 50,00 in Rechnung zu stellen.
  5. Die Apartments der YUMA Apartments dürfen maximal über einenzusammenhängenden Zeitraum von 180 Tagen gebucht werden.


§6 Rücktritt des Gastes (Abbestellung, Stornierung) oder

Nichtinanspruchnahme der Leistungen (No Show)**

  1. Storniert der Gast die Reise oder erscheint er am Anreisetag nicht, so ist YUMA Apartments berechtigt, das nicht in Anspruch genommene Apartment anderweitig zuvergeben.

  2. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit YUMA Apartments geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges Rücktrittsrecht besteht nur, wenn YUMA Apartments der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung bedürfen jeweils der Textform.

    Es gelten für den Gast folgende Stornierungsbedingungen:

Flex Rate

  • Bei Stornierung bis 5 Tage vor Anreisetage: kostenfreie Stornierung
  • Bei Stornierung ab 4 Tage vor Anreisetag: Stornogebühr 100% der Kosten der ersten 5 Nächte des Buchungszeitraums

Bei Buchungen einer nicht stornierungsfähigen Rate (NR Rate / non refundable rate) schuldet der Gast immer 100% der Kosten für den gesamten Buchungszeitraum.

Etwaige Abweichungen oder Sonderraten bedürfen der Textform

  1. Bei vorzeitiger Abreise des Gastes nach erfolgtem Check-In ist eine Rückerstattung des vereinbarten Preises für alle gebuchten Leistungen ausgeschlossen.
  2. Ist ein Rücktrittsrecht bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht, und stimmt YUMA Apartments einer Vertragsaufhebung nicht zu, sobehält YUMA Apartment den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung durch den Gast. Für nicht in Anspruch genommene Apartments, die YUMA Apartments anderweitig vergeben konnte, werden dem Gast die Einnahmen aus der anderweitigen Vermietung sowie die ersparten Aufwendungenangerechnet.
  3. Werden die Apartments nicht anderweitig vermietet, steht es YUMA Apartments frei, den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. 


§7 Rücktritt von YUMA Apartments

  1. Sofern vereinbart wurde, dass der Gast innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist YUMA Apartments in diesem Zeitraum ihrerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach dengebuchten Apartments vorliegen und der Kunde auf Rückfrage durch YUMA Apartment mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
  2. Wird eine gemäß § 3 Ziffer 9 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer von YUMA Apartments gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist YUMA Apartment ebenfalls zumRücktritt vom Vertrag berechtigt.
  3. YUMA Apartment ist darüber hinaus berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund

vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls

(a) höhere Gewalt oder andere von YUMA Apartments nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; (b) das Apartment unter irreführender oder falschen Angaben vertragswesentlicher Tatsachen, zum Beispiel solcher, die in der Person des Gastes oder des Zwecks liegen, gebucht werden; (c) YUMA Apartments begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der gebuchten Apartments den Hausfrieden, die Sicherheit oder das Ansehen der YUMA Apartment in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der YUMA Apartments zuzurechnen ist.

  1. YUMA Apartments hat den Gast von der Ausübung des Rücktritts-/Kündigungsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
  2. Bei berechtigtem Rücktritt durch YUMA Apartments entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.


§8 Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen

Für eingebrachte Sachen haftet YUMA Apartments dem Gast nach den gesetzlichenBestimmungen. YUMA Apartments empfiehlt die Nutzung des Zimmersafes. Sofern der Gast Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige

Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit YUMA Apartments.



§9 Technische Einrichtung und Anschlüsse

  1. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Gastes unter Nutzung des Stromnetzes des Apartments erfolgt auf eigene Verantwortung des Gastes. Durch die Verwendung dieser Geräte aufgetretene Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Apartments gehen zu Lasten des Gastes, soweit YUMA Apartments diese nicht zu vertreten hat.
  2. Dem Gast ist es untersagt, illegales Filesharing über den von YUMA Apartments zur Verfügung gestellten Internetanschluss zu betreiben. Darunter ist jeder Up- oderDownload urheberrechtlich geschützter Daten in jeglicher Form zu verstehen. Der Gasthaftet für alle Schäden, die YUMA Apartments und/oder dem Rechteinhaber durch die Rechtsverletzung des Gastes entstehen.
  3. Das Nutzen von Minern, ASICS Minern oder sonstigen elektronischen Geräten mit der Absicht zur Extraktion von Erkenntnissen aus großen Datenbeständen und Analyse systemgestützter Abläufe zur Berechnung oder Hinzufügung neuer Blöcke in einerdezentralen Datenbank, umgangssprachlich „Kryptomining“ ist untersagt.


§10 Zutritt der Apartments

YUMA Apartments ist berechtigt, das gemietete Apartment zur wöchentlichen Reinigung und zum Wäschewechsel sowie nach Absprache mit dem Gast zur Vornahme von Reparaturen und zur eventuellen Besichtigung im Rahmen der Anschlussvermietung zu betreten. Bei Gefahr imVerzug ist YUMA Apartments auch zum Betreten des Apartments ohne Abstimmung mit dem Gast berechtigt.



§11 Sorgfaltspflichten des Gastes, Haftung des Gastes für

Schäden**

  1. Der Gast ist verpflichtet, das Apartment und zugehörige Inventar sowie dieGemeinschaftseinrichtungen sorgsam und pfleglich zu behandeln und Schädenabzuwenden. Insbesondere hat der Gast übermäßige Verschmutzungen zu vermeiden, Abfall regelmäßig ordnungsgemäß zu entsorgen und ein Mindestmaß an Ordnung zugewährleisten, so dass die vereinbarten wöchentlichen Reinigungen ohne Weiteres durchgeführt und das Apartment durch die in diesem Rahmen durchgeführtenStandardreinigungsmaßnahmen in einem sauberen und hygienisch einwandfreien Zustand gehalten werden kann. YUMA Apartments ist berechtigt, dem Gast Kosten eines erhöhten Reinigungsaufwands aufgrund erheblich übermäßiger Verschmutzungoder Unordnung in voller Höhe in Rechnung zu stellen. Sofern der Gast auch nach Abmahnung in Textform seinen vorgenannten Verpflichtungen nicht nachkommt, ist YUMA Apartments zur fristlosen Kündigung des Beherbergungsvertrags berechtigt.
  2. Der Gast haftet für alle Schäden an dem Gebäude oder Inventar, die durch Besucher, Mitarbeiter oder sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden. Darüber hinaus haftet der Gast auch für alle sonstigen Schäden und Aufwendungen, die YUMA Apartments aufgrund eines unsachgemäßen Gebrauchs der Mietsache oder eingebrachter Sachen entstehen. Dazu gehören auch Kosten, die YUMA Apartments

durch eine fahrlässige Auslösung von Brandmeldeanlagen (Rauchmelder) entstehen

(insbesondere Kosten eines kostenpflichtigen Feuerwehreinsatzes).

  1. YUMA Apartments führt für jedes Apartment eine Inventarliste, welche nach Abreise des Gastes durch Personal der YUMA Apartments aktualisiert und kontrolliert wird. Etwaige Abweichungen hiervon werden dem Gast unverzüglich nach Abreise und Kontrolle des Apartments angezeigt. Die Kosten der bei Kontrolle des Apartments nicht mehr vorhandenen Gegenstände hat der Gast, auf Anforderung durch YUMA

    Apartments, zum Zeitwert zu ersetzen.

  2. YUMA Apartments ist berechtigt, Kosten für die Beseitigung von vom Gast oder

    etwaigen Mitreisenden oder Besuchern schuldhaft verursachten Schäden an dem Apartment oder dem Inventar von der durch den Gast gemäß § 3 Ziffer 9 gestellten Sicherheit zu begleichen oder dem Gast in Rechnung zu stellen. Die Kosten für die Beseitigung der Schäden wird YUMA Apartments zuvor durch Einholung eines Kostenvoranschlages eines Handwerker-Fachbetriebes ermitteln.

  3. Der Gast ist verpflichtet, dass ihm Zumutbare dazu beizutragen, um Störungen zubeheben, Störungen wie beispielsweise Wasserschäden etc. unverzüglich zu melden und einen möglichen Schaden gering zu halten.




§12 Haftung Der YUMA Apartments

  1. YUMA Apartments haftet für von ihr zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einervorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch YUMA Apartments beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten der YUMA Apartments beruhen. Einer Pflichtverletzung durch YUMA Apartments steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit indiesem § 12 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen.
  2. Soweit dem Gast ein Stellplatz auf einem hauseigenen Parkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und Fahrräder und deren Inhalte haftet YUMA Apartments nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 1.
  3. Nachrichten, Post und Warensendungen, welche für die Gäste bei YUMA Apartments abgegeben werden, werden mit Sorgfalt behandelt. YUMA Apartments übernimmt die Benachrichtigung des Gastes über den Eingang seiner Sendung, Aufbewahrung und –auf Antrag, gegen Entgelt, die Nachsendung derselben, vorstehende Ziffer 1 gilt entsprechend. Ein Verwahrungsvertrag kommt hierdurch nicht zustande.


§13 Schlussbestimmungen, Hausordnung

1. Die Vertragssprache ist Deutsch.

2. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser

Geschäftsbedingungen für die Anmietung von Apartments sollen schriftlich erfolgen.

Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.

3. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der YUMA Managed Apartment GmbH.Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist, sofern der Gast Kaufmann ist, der Sitz der YUMA Managed Apartment GmbH. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Abs. 2. ZPO erfüllt und keinen

allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz der YUMA

Managed Apartment GmbH.

4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts

sind ausgeschlossen.

5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder

des Vertrages über die Anmietung von Apartments unwirksam oder nichtig sein oderwerden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Indiesem Fall gelten die gesetzlichen Vorschriften.